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Verkehrswertgutachten, Marktwertgutachten

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Immobilien. Der Vehrkehrswert ist in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) geregelt und entspricht dem Marktwert.

 

Aus unterschiedlichen Gründen kann es notwendig werden, den Wert einer Immobilie zu kennen. Die Gründe können sein:


> Kauf oder Verkauf einer Immobilie
> Vermögensaufstellung
> Erbauseinandersetzungen
> Vermögensteilung
> Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs)
> Zwangsversteigerung
> Entschädigung
> Finanzierung
> steuerliche Gründe (z.B. Bilanzierung, Basel II)


Als preiswerte Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten, insbesondere bei Kauf oder Verkauf, bieten wir die Wertexpertise an >


Wir beraten Sie gerne ausführlich, telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch. Oder fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an >

 

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